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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der VÖLLIG-ANDERS Inh. Stephan Mey Bruchstrasse 80
41812 Erkelenz (Lövenich)
1. Allgemeines
a) Wir wickeln unsere Geschäfte ausschließlich nach unseren nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ab. Entgegenstehende Aufträge des Bestellers gelten nicht. Unsere Allgemeinen LieferÂ- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers eine Lieferung vorbehaltlos ausführen.
b) Alle Vereinbarungen, die wir mit dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages treffen, sind im Vertrag selbst schriftlich niederzulegen; das gilt insbesondere auch für vor Abschluss des Vertrages getroffene mündliche Nebenabreden.
2. Angebot und Abschluss
a) In Abbildungen, Zeichnungen, Prospekten, Katalogen, Formen, Mustern, Modellen und sonstigen vergleichbaren Unterlagen, die wir unseren Angeboten beifügen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
b) Für Lizenzprodukte sowie für Produkte, die wir nicht selbst herstellen, gelten ergänzend die diesen Produkten beigefügten Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen.
c) Unsere Angebote stehen weiterhin stets unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Genehmigungen (beispielsweise Ausfuhrgenehmigungen) erteilt werden.
3. Preise und Zahlung
a} Wir berechnen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
b) Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer „ab Werk".
c) Zahlungen müssen in baren Geld, per Bank-, Giro- oder Postbanküberweisung erfolgen. Wird überwiesen, gilt erst die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel und Schecks anzunehmen. Nehmen wir sie an, erfolgt die Annahme zahlungshalber. Erst die jeweilige Einlösung gilt als Zahlung. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen stets zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wechsel werden in allen Fällen nur ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
d) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Erstbestellungen werden ausschließlich per Vorkasse oder per PayPal versandt.
Bei Überschreiten eines Zahlungsziels sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
In Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen oder den uns tatsächlich entstandenen Verzugsschaden, der auch in höheren Verzugszinsen bestehen kann, geltend zu machen. Dem Besteller steht der Gegenbeweis offen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
e) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, der Besteller ist weder Vollkaufmann, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, noch ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. In diesen Fällen hat der Besteller insoweit die Möglichkeit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, falls sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.
4. Lieferung, Versand, Gefahren Übergang
a) Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung.
b) Die Frachtkosten für einen versicherten Versand betragen 4,90 Euro. Beim Versand auf deutsche Inseln fällt ein zusätzlicher Inselzuschlag an. Ab einem Bestellwert von 80,00 Euro liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus. Der Mindestbestellwert beträgt 40,00 Euro.
c) Die Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist bedarf der Schriftform; richtige und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten bleibt stets vorbehalten.
d) Unvorhersehbare und unverschuldete Betriebsstörungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten oder bekannt werden, beispielsweise Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Rohstoffverknappungen, Maschinenschäden, behördliche Maßnahmen, überhaupt alle Fälle, die wir auch bei sorgfältigster Handlungsweise nicht beeinflussen können, verlängern Lieferfristen für die Dauer ihres Vorhandenseins, längstens um 6 Monate. Ist eine Verlängerung um 6 Monate eingetreten, hat der Besteller ein Rücktrittsrecht, welches durch eingeschriebenen Brief auszuüben und an eine weitere angemessene Frist zu knüpfen ist, innerhalb derer wir noch das Recht haben, zu liefern. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
e) Lieferverzug tritt, gleich ob eine verbindliche oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart ist, nur ein, wenn wir trotz einer Mahnung des Bestellers innerhalb angemessener Frist nicht liefern. Geraten wir in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal insgesamt 5% des Lieferwertes zu verlangen.
f) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller in diesem Fall nur für solche Schäden verlangen, die bei Vertragsabschluss voraussehbar waren sowie für unmittelbare Schäden. Die Schadensersatzhaftung ist im übrigen in diesem Fall auf 5% des Wertes der Gesamtlieferung beschränkt.
g) Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Bestimmungen d) und e) gelten nicht, soweit uns unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Repräsentanten und leitenden Angestellten sowie unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sie gelten ferner nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Sie gelten schließlich nicht, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
h) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager. Wird die Versendung der Ware vereinbart, trägt der Besteller die Versandkosten. Sofern der Besteller dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Ohne besondere Weisung des Bestellers bestimmen wir Versandart und Verpackung nach billigem Ermessen.Wir haften insoweit nicht, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Repräsentanten und leitenden Angestellten sowie unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat bzw. sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, letzteres unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die vorstehende Gefahrtragungsregelungen gelten auch bei Versendungen innerhalb des gleichen Ortes. Sie gelten außerdem auch, wenn die Versendung durch unsere Fahrzeuge bzw. unser Personal durchgeführt wird.
i) Auf Abruf erteilte Aufträge muss der Besteller, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, spätestens innerhalb von 12 Monaten, nachdem er unsere schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat, abÂnehmen. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, gilt die Regelung g) Absatz 2 dieser Ziffer entsprechend.
5. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre; Mängelrügen müssen schriftlich unter Spezifikation der einzelnen gerügten Mängel und mit der Aufforderung erfolgen, Gewähr zu leisten.
b) Bei offensichtlichen Mängeln wird eine Mängelanzeige nur berücksichtigt, wenn sie spätestens binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingeht. Bei verdeckten Mängeln wird eine Mängelanzeige nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens binnen 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingeht.
Stellt sich nach einer Überprüfung heraus, dass der Besteller zu Unrecht einen Mangel der Kaufsache gerügt hat, können wir unsere aufgrund einer Mängelrüge vorgenommenen Bemühungen nach Aufwand bezahlt verlangen; der Besteller ist verpflichtet, uns Kleinteile, deren bloßer Austausch zur Mangelbeseitigung geeignet ist, zuzusenden, soweit er nach Absprache mit uns selbst in der Lage ist, die jeweiligen Kleinteile auszutauschen.
Im Fall des Vorhandenseins eines Mangels leisten wir Gewähr in Form einer Mangelbeseitigung oder in Form einer Lieferung mangelfreier Ersatzware. Wir erbringen hierbei alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese nicht dadurch höher sind, dass die Kaufsache nach einem anderen als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlagen in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen, das Recht den Kaufpreis herabzusetzen hat der Besteller nicht. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften deshalb auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Repräsentanten und leitenden Angestellten sowie unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sie gilt auch nicht, wenn der Besteller Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht und eine das Folgeschadenrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB vorlag und der eingetretene Schaden auf deren Fehlen beruht, d) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, sobald der Besteller ohne unsere Zustimmung die Kaufsache oder Bestandteile hiervon selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Besteller führt in diesen Fällen den vollen Nachweis dafür, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Besteller das Eigentum vor. Die Sicherungsübereignung und die Verpfändung der Vorbehaltsware zu Gunsten Dritter ohne unsere Zustimmung ist ausgeschlossen; der Besteller ist verpflichtet, uns über eine Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware zur sicheren Aufbewahrung zurückzunehmen oder die Herausgabe an einen Sequester zu verlangen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag läge.
Wir sind in diesem Fall auch befugt, die Herausgabe der Ware zur Verwertung zu verlangen; die Verwertung der Ware ist als Rücktritt vom Vertrag anzusehen; sie erfolgt bestmöglich; den Verwertungserlös werden wir - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anrechnen.
b) Ungeachtet unseres Vorbehaltseigentums ist der Besteller berechtigt, die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder weiterzuverarbeiten. Die Befugnis des Bestellers, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, endet, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges.
c) Die Forderung des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten. Die Berechtigung des Bestellers zur Veräußerung der Vorbehaltsware ist vom Übergang der hieraus resultierenden Forderungen auf uns abhängig. Die Verpfändung dieser Forderungen zu Gunsten Dritter bzw. jede Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, uns über eine Pfändung dieser Forderungen durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner anzugeben und diesem seinerseits die Abtretung anzuzeigen.
Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
d) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets für uns; wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die von uns unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder untrennbar vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgen die Verbindung oder die untrennbare Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass uns der Besteller anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Soweit in den vorstehenden beiden Absätzen nichts anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen des §§ 946 ff. BGB.
e) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers oder auf Verlangen eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.Sonstige vertragliche und außervertragliche Haftung
Schadenersatz aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Schadenersatz wegen Schlechterfüllung oder Verletzung von Nebenpflichten, sonstigen vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatz schulden wir nur in Bezug auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Solche Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des von uns gelieferten Kaufgegenstandes beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers.
Es steht dem Besteller ein außergewöhnliches Rückgaberecht zu. Ein abgeschlossener , gültiger Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dies gilt insbesondere bei Zusendung von Musterware / Ansichtsware. Die Widerruffrist beginnt 14 Tage nach Abschluss des Vertrages, spätestens mit Erhalt der Musterware / Ansichtsware. Zur Wahrung der Frist ist ein rechtzeitiger Widerruf schriftlich per Post, Fax, e-Mail zu erklären. Die Rücksendung geht ausschließlich zu Lasten des Bestellers ebenso ist die Haftung bei einer Rücksendung auf Seiten des Bestellers. Sollten ein oder mehrere Teile der Rücksendung beschädigt sein, kann von einer Genehmigung zur Annahme der Rücksendung abgewichen werden. Bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen, die auf Wunsch des Bestellers ausgeführt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
8. Abtretungsverbot
Der Besteller darf die Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen.
9. Fremde Eigentums- und Urheberrechte
a) Fertigen wir nach Angaben des Bestellers Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Formen, Muster, Modelle und sonstige vergleichbare Unterlagen, bleiben Eigentums- und Urheberrechte bei uns, selbst wenn der Besteller Kostenanteile übernehmen muss oder es zu dem Abschluss eines Vertrages schließlich nicht kommt.
b) In den Fällen der vorstehenden Ziffer a) steht der Besteller dafür ein, dass im Zusammenhang mit seinen Angaben keine Rechte Dritter verletzt werden; werden wir gleichwohl von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, muss uns der Besteller auf erstes schriftliches Anfordern freistellen; wir werden mit dem Dritten ohne Zustimmung des Bestellers jedoch keine Vereinbarungen treffen, insbesondere keinen Vergleich abschließen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise entstehen.
10. Anwendbares Recht, Vertragssprache
a) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Bei mehrsprachig abgefassten Verträgen ist ausschließlich der deutsche Text maßgeblich.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Erkelenz, wenn nichts anderes vereinbart ist.
b) Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der für Erkelenz zuständige Ort; wir sind jedoch auch in diesen Fällen berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten
Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.
Erkelenz-Lövenich, Juni 2006
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